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VG München: Wohnsitzauflage, Änderung einer Wohnsitzauflage, Vollziehbar ausreisepflichtige Geduldete, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, Zustimmungserfordernis der geplanten Zuzugs-Ausländerbehörde (verneint), Zustimmungspflicht (verneint), Kein Beteiligungserfordernis der geplanten Zuzugs-Ausländerbehörde, Keine Heranziehung der Ziff. 12.2.5.2.4 AVV, Abschließende Regelung der Beteiligungserfordernisse in § 72 Abs. 3a AufenthG
Gerichtsbescheid vom 09.09.2020 – M 24 K 20.1365